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Teilegarantie

Teilegarantie

1 – Teilegarantie

Die Teilegarantie deckt ab:

  • die Produktreihe der Original-Neuteile;
  • die ergänzenden Produktpaletten: Standard-Austausch, Eurorepar ;
  • Zubehörteile: jedes zusätzliche Teil zur Definition eines Fahrzeugs, das nach dem Verlassen des Werks mit einer vom Kunden bestellten Option ausgerüstet wird, z. B. Anhängerkupplung.

Nicht abgedeckt von der Teilegarantie sind die Zulieferer-Produktreihen.

2 – Bedingungen und Ausschlüsse

Beginn der Teilegarantie

Die Teilegarantie beginnt mit dem Rechnungsdatum an den Endkunden.

Ende der Teilegarantie

Die Ersatzteilegarantie endet nach einem Jahr (Originalteile) oder nach 2 Jahren (Teile von EUROREPAR ab dem 01/10/2017) nach Rechnungsdatum an den Endkunden (Sonderregelungen ausgenommen): siehe Liste in Service Box / Garantie - Verträge / Praktische Informationen / Die Liste der / Garantiecodes - Garantiearten.

Die im Rahmen der Neuwagengarantie ausgetauschten Teile oder Aggregate sind nur bis zu deren Ablauf abgedeckt. Daraus folgt:

  • die Teile und Zubehörteile sind nur bis zum Ablauf der Garantie abgedeckt, auch wenn diese während der Garantiezeit ersetzt wurden.
  • ein im Rahmen der Teilegarantie durchgeführter Eingriff hat keine Auswirkung auf die Neuwagengarantie, außer wenn die gesetzlichen Bestimmungen des Landes dem widersprechen.

Ein Zubehörteil verfügt über eine eigene Garantie unabhängig von der Neuwagengarantie.

Voraussetzung für die Anwendung der Teilegarantie

Die Teilegarantie kann nur angewendet werden:

  • wenn der Kauf des Teils zumindest teilweise auf Kosten des Kunden erfolgte;
  • auf Vorlage der entsprechenden Rechnung, ausgestellt von einem Teilevertriebspartner oder einer Vertragswerkstatt (Werkstattrechnung) als Beleg (die Teilenummer des Teils muss auf der Rechnung erscheinen).

Wenn ein Teil, das eine regelmäßige Wartung erfordert, defekt ist, muss der Kunde den Beweis erbringen, dass alle geforderten Wartungsarbeiten durchgeführt wurden.

Die Montage des Teils und/oder die Reparatur muss gemäß den technischen Vorgaben der Marke durchgeführt worden sein.

Weitere Punkte

Die im Rahmen der Teilegarantie ausgetauschten Teile werden Eigentum der Marke.

Die von einer Vertragswerkstatt bei einem Teilevertriebspartner der Marke gekauften Teile, die sich vor ihrer Fakturierung an den Endkunden als defekt erweisen, werden gemäß der Garantieabwicklung behandelt und unter einer speziellen Garantieart erstattet.

Der Teilevertriebspartner, der einen Defekt an Teilen feststellt, die noch nicht an einen Endkunden, Vertragspartner oder Teilevertriebspartner fakturiert wurden, muss das Rückgabeverfahren für defekte Teile anwenden, das sich insbesondere auf folgende Punkte bezieht:

  • Streitfälle Lagerqualität;
  • Defekte im Zusammenhang mit dem Transport der Teile;
  • Falschlieferungen;
  • visuell festgestellte Abweichungen : falsche Etikettierungen, defekte Teile in einer intakten Verpackung.

Die Instandsetzung kann mit Neu- oder Austauschteilen (instand gesetzte Teile, die die gleichen Spezifikationen wie die Originalteile erfüllen) durchgeführt werden.

Ausschlüsse

Die Teilegarantie gilt nicht:

  • für Verschleißteile, deren Austausch nicht die Folge eines Defekts des Teils und/oder seiner Umgebung, sondern die Folge eines normalen Verschleißes ist;
  • für Einstellungen, Korrekturen oder Arbeiten, deren Durchführung in den Rahmen der normalen Wartungsarbeiten des Fahrzeugs fällt;
  • für provisorische oder teilweise Reparaturen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt wurden ; Die Vertragswerkstatt muss diese Anforderung auf dem Werkstattauftrag vermerken;
  • bei unsachgemäßer Verwendung des Fahrzeugs, die zum Defekt des Teils geführt hat, oder bei unsachgemäßer Verwendung des Teils (z. B. : Benutzung des Fahrzeugs im Rahmen von Wettkämpfen, unsachgemäße Verwendung der Brems- und Kupplungsfunktionen usw.);
  • wenn der Defekt des Teils mit einer Nichteinhaltung der für die Zuverlässigkeit des Teils erforderlichen Wartungsarbeiten im Zusammenhang steht;
  • bei Vibrationen und Geräuschen, die zum normalen Betrieb des Fahrzeugs gehören;
  • bei Beeinträchtigungen wie Farbabweichungen, Veränderungen oder Verformung der Teile aufgrund ihrer normalen Alterung;
  • bei Eingriffen aufgrund der Verwendung eines Kraftstoffs minderer Qualität oder eines nicht von der Marke zugelassenen Additivs;
  • bei allen Flüssigkeitsprodukten, die nicht den Spezifikationen der Marke entsprechen (Motoröl, Brems-, Kühl-, Scheibenwaschflüssigkeit, Wartungsprodukte usw.);
  • bei Missachtung einer Aufforderung der Marke, das Fahrzeug zu einer Abhilfemaßnahme (Serviceaktion) vorzuführen;
  • bei unbegründeter verspäteter Vorlage des Übernahmeantrags durch die Vertragswerkstatt (fehlende Teile, Defekt ohne technische Lösung usw.);
  • für Teile, bei denen ein Umbau vorgenommen wurde, der nicht einem von der Marke zugelassenen Umbau entspricht und nicht von einem von ihr zugelassenen Umbaubetrieb durchgeführt wurde;
  • für Teile der Zulieferer-Produktreihen.

3 – Anwendungsmodalitäten der Teilegarantie

Montage des Teils in und außerhalb des Vertragspartnernetzes

Der Umfang der Kostenübernahme im Rahmen der Teilegarantie (Teile und Fakturierwerte oder nur Teile) hängt davon ab, ob das Teil von einem Vertreter des Vertragspartnernetzes der Marken eingebaut wird oder nicht:

  • Teile und Zubehörteile, die im Vertragspartnernetz der Marken oder in den Vertragspartnernetzen Euro Repar Car Service eingebaut werden : Diese Teile verfügen über eine Garantie auf Teile und Fakturierwerte;
  • Teile und Zubehörteile, die außerhalb des Vertragspartnernetzes der Marken und der Vertragspartnernetze Euro Repar Car Service eingebaut werden : diese Teile verfügen nur über eine Teilegarantie.

Anwendung in einem anderen als dem Verkaufsland des Teils

Die gesetzlichen Bestimmungen einzelner Länder können zu einer Abweichung der Anwendungsbedingungen der Teilegarantie zwischen dem Land, in dem das Teil gekauft wurde und dem Land, in dem es repariert wird, führen.

Alle Teile und Zubehörteile mit einer Teilenummer der Marke sind betroffen, die von einem Vertragspartner der Marke verkauft (bzw. montiert) wurden und in einem anderen Land als dem Verkaufsland einen Schaden erleiden, wobei die in diesem Abschnitt definierten Bedingungen erfüllt sein müssen.

In diesem Fall gelten die zum Rechnungsdatum gültigen Bedingungen der Teilegarantie des Kauflandes.

Der Kunde muss zunächst die Rechnung bezahlen und dann deren Erstattung beim ursprünglichen Verkäufer unter Vorlage der Rechnung für den Kauf des Teils und der Reparatur verlangen.

Direkte Herstellergarantie

Bestimmte Teile sind in bestimmten Ländern von einer direkt vom Lieferanten übernommenen Garantie abgedeckt, der "direkten Garantie", für die ein spezielles Verfahren gilt.

Die betroffenen Teile und die praktischen Modalitäten sind aufgeführt in Service Box / Garantie - Verträge / Praktische Informationen / Hilfen zur Bearbeitung und zur Eingabe der Garantie + Serviceverträge / Wie wird die Direktgarantie bearbeitet?

Die defekten Produkte sind von der Vertragswerkstatt direkt an den Lieferanten zurückzugeben, der in diesem Fall:

  • die Reparatur durchführt;
  • oder das Produkt ersetzt;
  • oder je nach Ergebnis der Diagnose den Austausch zu seinen Lasten verweigert.

Es kann keine Erstattung des Teils durch die Teilegarantie erfolgen, wenn das Teil der direkten Lieferantengarantie unterliegt. Nur die Fakturierwerte werden über die Garantie erstattet.

Erstattung der Teile unter Garantie

Die Abwicklung der Teilegarantie erfolgt über einen in SAGAI von der Vertragswerkstatt eingegebenen Garantieantrag auf die gleiche Weise wie die im Rahmen der Neuwagengarantie eingegebenen Garantieanträge (Einreichfristen, Kodifizierung usw.).

Jedem Garantieantrag muss die Kauf- und/oder Reparaturrechnung des Teils beigefügt sein.

Bei Verschleißteilen muss der Kilometerstand des Teils auf der Rechnung angegeben sein. Der Garantieantrag muss in diesem Fall das Ersteinbaudatum des Ersatzteils enthalten.

Sonderfälle

Batterien

Dem Garantieantrag müssen die Ausdrucke des Batterietestgerätes beigefügt sein. (Ausdruck der zu ersetzenden Batterie + Ausdruck der neuen Batterie).

Verschleißteile

Die Liste der Verschleißteile für die Teilegarantie ist identisch mit der für Neufahrzeuge.

Die Liste ist verfügbar in Service Box / Garantie - Verträge / Praktische Informationen / Die spezifischen Garantiebearbeitungen / Zu den Verschleißteilen.